Gesetzentwürfe gescheitert

Religionsvertreter mahnen Weiterführung der Debatte zu Suizidbeihilfe an

Eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe ist vorerst gescheitert: Der Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe abgelehnt. Das Thema ist damit aber nicht abgeschlossen.

Die Suizidbeihilfe in Deutschland ist gesetzlich nicht geregelt. Zwei Vorschläge sind im Bundestag gescheitert. © wetzkaz - stock.adobe.com

Nach dem Scheitern der beiden Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe haben Religionsvertreter eine Weiterführung der Debatte angemahnt. Es müsse dringend für Rechtssicherheit gesorgt werden und weiterhin eine Normalisierung der assistierten Selbsttötung verhindert werden, hieß es. Begrüßt wurde die Einigung der Abgeordneten für eine verstärkte Suizidprävention.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein Schutzkonzept, das die "Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten" solle. Andernfalls könne Suizidassistenz in Deutschland stattfinden, "ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen", warnte der Limburger Bischof.

Keine Suizidhilfe durch die katholische Kirche

Die katholische Kirche werde weiterhin keine Suizidhilfe leisten, sich aber an der Debatte beteiligen, "damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder ihm nicht die notwendige Hilfe zuteilwurde", betonte Bätzing.

Auch die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, bedauerte, dass es nun vorerst keine gesetzliche Regelung gebe. Durch ein Gesetz zur Suizidbeihilfe hätte Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegenden und Menschen mit Selbsttötungswunsch die Entscheidung erleichtert werden können. "Für kirchliche Einrichtungen bedeutet dies, die Sichtachse auf das Leben ohne gesetzlichen Rahmen offenhalten zu müssen."

Ähnlich äußerte sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa: "Es ist unerlässlich, dass die Anstrengungen zur Regulierung im nächsten Jahr wieder aufgegriffen werden." Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, warnte vor einer "gesetzlichen Leerstelle" und forderte eine neue gesellschaftliche Debatte, "bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert sind und eingebunden werden müssen".

Antrag zur Stärkung der Suizidprävention angenommen

Am Donnerstag hatte der Bundestag einen Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt. Er wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Dieser Entwurf wurde von mehreren Kirchenvertretern unterstützt, unter anderen von der Bischofskonferenz, dem ZdK und der Caritas.

Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Angenommen wurde mit 688 von 693 Stimmen hingegen ein gemeinsamer Antrag der beiden Abgeordnetengruppen für eine Stärkung der Suizidprävention. (kna)

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