Vor Abstimmung im Bundestag

Bischöfe fordern Schutzkonzept bei Suizidbeihilfe

Es ist ein komplexes Thema, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmen soll: Beihilfe zum Suizid. Dabei werden Forderungen nach einem umfassenden Schutzkonzept lauter. Die katholische Kirche und katholische Verbände warnen vor einem gesellschaftlichen Druck auf Kranke und Alte.

Der Bundestag berät in dieser Woche Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe. © CMP - stock.adobe.com

Wenige Tage vor der geplanten Bundestagsentscheidung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid hält die Debatte weiter an. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, forderte ein umfassendes Schutzkonzept und ein Präventionsgesetz. Ähnlich äußerten sich auch andere Bischöfe. Aus Sicht des Vorstandes der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bleibt die Vorbeugung von Suizid auf der Strecke.

Bätzing, Bischof von Limburg, mahnte in einer am Sonntag in Bonn veröffentlichten Erklärung, dass sich der assistierte Suizid nicht als "selbstverständliche Form der Lebensbeendigung" durchsetzen dürfe. "In diesem Sinn treten wir für eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz ein." Der Kirche liege sehr daran, eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge zu bewahren.

Verfassungsgericht kippte Verbot

Der Bundestag will am Donnerstag über zwei Gesetzesvorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz entscheiden. Diese reagieren auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt und ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben postuliert, das die Hilfe Dritter einschließt. Sie empfahlen dem Gesetzgeber zugleich, ein Schutzkonzept zu schaffen.

Nach Bätzings Worten sollte das Konzept versuchen, die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches zu gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima zu bewahren. Eine vorgesehene Pflichtberatung solle auf das bestehende Regel- und Beratungssystem zurückgreifen. Zugleich müsse eine gesetzliche Regelung auch jene schützen, die nicht mit dem Thema Suizid konfrontiert werden wollten.

Diesen Anliegen trage der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) nicht hinreichend Rechnung. Bätzing verlangte zugleich einen Ausbau der Prävention im Sinne des Entschließungsantrags von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU).

Genn: Palliative Einrichtungen finanziell mehr unterstützen

Münsters Bischof Felix Genn betonte in einer Predigt, es lohne sich, "Suizid-Prävention zu verstärken, die Hospiz-Bewegung zu unterstützen, alles, was an Palliativem in den Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen geleistet wird, mit mehr Geld zu unterstützen und zu fördern".

In einem am Samstag gesendeten Beitrag für den RBB-Hörfunk hatte der Berliner Erzbischof Heiner Koch erklärt, die Kirche sehe den Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende als eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Zugleich betonte er: "Wir verurteilen keinen Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann oder sich anderen Menschen aufgrund seines Leidens nicht mehr zumuten möchte."

Würzburger Bischof warnt vor Druck

Der Würzburger Bischof Franz Jung betonte am Sonntag, dass es wichtig sei, sich gegen assistierten Suizid einzusetzen. Er warnte davor, auf alte und kranke Menschen könne der Druck entstehen, anderen nicht auf der Tasche zu liegen.

Patientenschützer Brysch sagte in Dortmund, die Abgeordneten müssten sich bewusst machen, dass mit Regelungen "harte Suizide" nicht verhindert würden. "Auch gehen die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen." Eine Ablehnung der Anträge sei die einzige Möglichkeit, ein ethisches Dilemma nicht zu vergrößern. "Eine Ablehnung bedeutet keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung."

Gebühr müsse ausgeschlossen werden

Brysch forderte: "Zugleich sollte der Sterbehelfer selbst strafrechtlich in den Blick genommen werden. Schließlich erfordert sein Tun höchste Sachkunde, und er hat zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird. Zudem hat jeder Suizidhelfer persönlich zu garantieren, dass die Entscheidung ohne Einfluss und Druck seitens Dritter zustande kommt." Ausgeschlossen werden müsse, "dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen". (Leticia Witte/kna)

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