Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor gut einem Jahr entschieden. Nun muss die Politik erneut in einem Gesetz vorgeben, was am Lebensende gut für einen Menschen ist und was nicht.
Die Malteser haben klare Erwartungen an die Neuregelung: sie fordern Suizidprävention anstatt Suizid-Unterstützung. Damit einhergehend setzen die Malteser auf ihre langjährige Erfahrung in der Hospizarbeit in Verbindung mit den sich ständig weiterentwickelnden Möglichkeiten der Palliativmedizin, erklärt die stellvertretende Diözesanoberin der Malteser im Erzbistum München und Freising, Stephanie Gräfin Waldstein. In den Teams der ambulanten Hospizdienste arbeiten ehrenamtliche Hospizbegleiter und Palliativmediziner Hand in Hand, berichtet Ina Weichel, die die Hospizdienste leitet. Sie schildert in den Malteser Momenten ausführlich die positiven Erfahrungen für Angehörige und todkranke Patienten aus über 20 Jahren Malteser Hospizdienste und stellt auch ein noch recht junges Angebot in der Hospizarbeit vor: die Letzte-Hilfe-Kurse.