Der Erzbischof von München und Freising hält es für falsch, dass die Bundesregierung das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen kippen will. Gleichzeitig relativiert er die Bedeutung des Paragrafen 218 für den Lebensschutz.
Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat Pläne der Bundesregierung kritisiert, das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen zu kippen. "Ich halte das für sehr, sehr falsch", sagte Marx am Montagabend in München. Er könne nicht verstehen, dass die Ampelkoalition dieses Fass neu aufmache, und sei in Sorge, "dass eine polarisierte Debatte kommt".
Der Kardinal warnte in diesem Zusammenhang vor einem Autonomiebegriff, der aus seiner Sicht in die Irre führt: "Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt eine Tötung menschlichen Lebens, das ist nicht wegzudiskutieren."
§ 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch)
(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gegen den Willen der Schwangeren handelt oder
2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.
(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.