Der Katholikenrat der Region München spricht sich für die Beibehaltung des Paragrafen 218 StGB aus, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Bei seiner Vollversammlung am vergangenen Freitag in München hielt das Gremium in einer Resolution fest, dass „die in langjährigen und mühevollen Auseinandersetzungen gefundene Kompromisslösung für den Umgang mit Abtreibung“ nach § 218 beizubehalten sei, der die Strafbewehrung kombiniere „mit weitreichenden Ausnahmen und einer Beratungspflicht, die den Zugang zu umfassenden Hilfsangeboten sicherstellen soll“. Mit der Resolution fordert der Katholikenrat alle Politikerinnen und Politiker in Stadt und Landkreis München auf, sich für die Beibehaltung dieser Kompromisslösung einzusetzen und sie gegebenenfalls in diesem Sinne weiterzuentwickeln.
Menschliches Leben schützen
Jedes menschliche Leben sei so weit wie möglich zu schützen, betont der Katholikenrat im Text der Resolution. „Dabei begrüßen wir, dass der Not von Frauen in solchen Konfliktsituationen verstärkt Rechnung getragen werden soll. Allerdings sehen wir bei völliger Freigabe der Abtreibung insbesondere ohne verpflichtende Beratung und Hilfsangebote das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht mehr geschützt“, heißt es in dem Text weiter.