Abtreibung

Katholikenrat für Beibehaltung von § 218 StGB

Ein Schwangerschaftsabbruch steht grundsätzlich unter Strafe. Nur unter bestimmten Bedingungen ist er straffrei. Das regelt § 218 des Strafgesetzbuches. Der Katholikenrat der Region München spricht sich mit einer Resolution für dessen Beibehaltung aus.

Ein Schwangerschaftsabbruch steht in Deutschland grundsätzlich unter Strafe. Nur unter bestimmten Bedingungen ist er straffrei. © Ramona Heim - stock.adobe.com

Der Katholikenrat der Region München spricht sich für die Beibehaltung des Paragrafen 218 StGB aus, der Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Bei seiner Vollversammlung am vergangenen Freitag in München hielt das Gremium in einer Resolution fest, dass „die in langjährigen und mühevollen Auseinandersetzungen gefundene Kompromisslösung für den Umgang mit Abtreibung“ nach § 218 beizubehalten sei, der die Strafbewehrung kombiniere „mit weitreichenden Ausnahmen und einer Beratungspflicht, die den Zugang zu umfassenden Hilfsangeboten sicherstellen soll“. Mit der Resolution fordert der Katholikenrat alle Politikerinnen und Politiker in Stadt und Landkreis München auf, sich für die Beibehaltung dieser Kompromisslösung einzusetzen und sie gegebenenfalls in diesem Sinne weiterzuentwickeln.

Menschliches Leben schützen

Jedes menschliche Leben sei so weit wie möglich zu schützen, betont der Katholikenrat im Text der Resolution. „Dabei begrüßen wir, dass der Not von Frauen in solchen Konfliktsituationen verstärkt Rechnung getragen werden soll. Allerdings sehen wir bei völliger Freigabe der Abtreibung insbesondere ohne verpflichtende Beratung und Hilfsangebote das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nicht mehr geschützt“, heißt es in dem Text weiter.

§ 218 StGB (Schwangerschaftsabbruch)


(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gegen den Willen der Schwangeren handelt oder

2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Die Resolution erkennt an, „dass das Recht der Mutter und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in Konfliktsituationen so unvereinbar gegeneinanderstehen können, dass es keine für alle befriedigende Lösung geben kann und wird“. Ein striktes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen treibe Frauen in die Illegalität und bringe sie in medizinisch hochprekäre und gleichzeitig sozial ungerechte Situationen. Dagegen sei in den vergangenen 40 Jahren die Zahl der Abtreibungen durch sexuelle Aufklärung, verpflichtende Beratungen vor einer Abtreibung und Hilfsangebote langsam, aber stetig gesunken. „Wir wissen aus Erfahrung, dass der Schutz werdenden Lebens niemals gegen die Frauen, sondern nur mit ihnen erfolgen kann“, heißt es der Resolution weiter: „Ihre Gewissensentscheidung ist ernst zu nehmen, und es ist ihr ausreichend Rechnung zu tragen.“

Die Vollversammlung des Katholikenrats stand unter dem Titel „Zur neuen Diskussion um §218 StGB: Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute? Dem Leben im Werden eine Stimme geben. Der Katholikenrat der Region München ist die höchste Vertretung der Laien in der Seelsorgsregion München der Erzdiözese München und Freising und wird von den Pfarrgemeinde- und Dekanatsräten sowie den Verbänden demokratisch gewählt. Die etwa 80 Mitglieder des Katholikenrates treffen sich jeweils im Frühjahr und im Herbst an wechselnden Orten in der Region München zu ihren Vollversammlungen. (pm)

Münchner Kirchenradio

Live
Malteser Momente/Treffpunkt KAB/ Reisewarnung
Mail ins Studio
Einfach Leben
Mail ins Studio
Innehalten mit dem MKR
Mail ins Studio
Vatican-News
Mail ins Studio
Grenzenlos - Das Reisemagazin
Mail ins Studio
Malteser Momente/Treffpunkt KAB/ Reisewarnung
Mail ins Studio
Vatican-News
Mail ins Studio
Innehalten mit dem MKR
Mail ins Studio
MKR – das Magazin
Mail ins Studio
Gottesdienst
Mail ins Studio
Kita-Radio
Mail ins Studio
Malteser Momente/Treffpunkt KAB/ Reisewarnung
Mail ins Studio
Innehalten mit dem MKR
Mail ins Studio
Vatican-News
Mail ins Studio
Einfach Leben
Mail ins Studio