Aufarbeitung in katholischer Kirche

Missbrauchsstudien der Bistümer haben unterschiedliche Ansätze

Am Donnerstag wird im Erzbistum München und Freising ein Missbrauchsgutachten vorgestellt. Inzwischen haben die meisten deutschen Bistümer solche Studien beauftragt - jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Die Missbrauchsgutachten der einzelnen Bistümer unterscheiden sich in ihrer Herangehensweise voneinander. © smolaw11 - stock.adobe.com

Bonn – Am Donnerstag wollen die Anwälte der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) ein Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum München und Freising vorstellen. Die Untersuchung ist nicht die erste ihrer Art. Zwölf Jahre nach Beginn der Missbrauchsdebatte gibt es inzwischen in etlichen der 27 katholischen deutschen Bistümer Aufträge für Aufarbeitungsprojekte durch externe Fachleute. Einige sind auch schon - zumindest in Teilen - veröffentlicht.

Erste Missbrauchsstudie in Deutschland

Den Anstoß gab in den meisten Fällen die 2018 vorgelegte MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz: Forscher mehrerer Disziplinen aus Mannheim, Heidelberg und Gießen (MHG) haben in Personalakten von 1946 bis 2014 bundesweit mindestens 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe durch 1.670 Priester und Ordensleute ohne Namensnennung ermittelt. Ferner haben sie Formen des Missbrauchs beschrieben und kirchliche Strukturen identifiziert, die Missbrauch begünstigen könnten. Doch schon im Abschlussbericht empfahlen die Autoren eine Vertiefung ihrer Forschungen.

Aufarbeitung in den einzelnen Bistümern

Eigene, diözesanweite Aufarbeitungsstudien von unterschiedlichem Umfang legten bislang die fünf Bistümer Aachen, Berlin, Erfurt, Köln und Limburg vor. In Augsburg, Hildesheim, Regensburg und Rottenburg-Stuttgart wurden Teilstudien veröffentlicht, etwa zu den Regensburger Domspatzen oder einzelnen kirchlichen Institutionen. In neun weiteren Bistümern (Essen, Freiburg, Mainz, München-Freising, Münster, Osnabrück, Paderborn, Trier und Würzburg) sind diözesanweite Gutachten in Arbeit. Im Erzbistum Hamburg läuft eine Teiluntersuchung.

Die acht Ortskirchen von Bamberg, Dresden-Meißen, Eichstätt, Fulda, Görlitz, Magdeburg, Passau und Speyer haben noch keine eigenen Aufarbeitungsprojekte angestoßen. Zum Teil haben sie dies bewusst den inzwischen in allen Bistümern gebildeten unabhängigen Aufarbeitungskommissionen überlassen. Aus diesen sind - auch in anderen Bistümern - demnächst weitere Untersuchungen zu erwarten.

Studien mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Die einzelnen Projekte unterscheiden sich in ihren Schwerpunkten, Zielsetzungen und Herangehensweisen. Nicht alle sind wissenschaftliche Studien. Ähnlich wie München entschied sich etwa das Bistum Aachen für eine juristische Aufarbeitung und beauftragte mit WSW sogar dieselbe Anwaltskanzlei. Die Gutachter hatten den Auftrag, auf Basis von Aktenrecherche und Gesprächen systemische Ursachen für sexualisierte Gewalt durch Kleriker herauszuarbeiten. Ferner sollten sie den Umgang der Leitenden mit Missbrauchsfällen prüfen, Verantwortliche benennen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Das 2020 veröffentlichte Gutachten beschuldigt unter anderen den früheren Aachener Bischof Heinrich Mussinghoff (81), Beschuldigte oft mit "unverdienter Milde" behandelt zu haben.

Pflichtverletzungen in Köln, keine Namensnennungen in Berlin

Auch die Erzdiözese Köln betraute zunächst WSW mit einem ähnlichen Auftrag, ließ das Gutachten jedoch unter Berufung auf "methodische Mängel" nicht veröffentlichen. Stattdessen gab Erzbischof Rainer Maria Woelki eine neue Untersuchung bei der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger in Auftrag. Sie wurde im vergangenen Jahr präsentiert und weist acht hohen Amtsträgern insgesamt 75 Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchstätern nach, etwa dem heutigen Hamburger Erzbischof Stefan Heße (11 Pflichtverletzungen) und den Kölner Weihbischöfen Ansgar Puff (1) und Dominikus Schwaderlapp (8).

Anders im Erzbistum Berlin: Zwar wurden dort ebenfalls Juristen verpflichtet, aber zunächst keine Namen genannt. Die Erzdiözese ließ Anfang 2021 zunächst nur allgemeine Erkenntnisse aus der Untersuchung veröffentlichen. Erst nach Prüfung wurden die einzelnen Fälle der Beschuldigten, teilweise mit deren Namen, publik gemacht. Eine vom Erzbistum berufene Kommission soll nach weiterer Auswertung der Studie dann auch Namen von Verantwortungsträgern nennen.

Historiker in Würzburg, Psychologen in Hamburg

In Würzburg entschied man sich für ein Vorgehen in zwei Schritten. Dort hatten bereits 2018/19 Juristen ergänzend zur MHG-Studie die Personalakten nach Hinweisen auf Missbrauch durchsucht. Im vergangenen Jahr wurde darüber hinaus die Universität Würzburg mit der Erforschung des Geschehens beauftragt. Dort soll nun ein Historiker unter anderem Strukturen identifizieren, die Missbrauch ermöglichten oder halfen, ihn zu verschleiern. Mehrere weitere Bistümer haben die Aufarbeitung in die Hände von Historikern gelegt. Andere setzen auf Sozialwissenschaftler oder Forscher mehrerer Disziplinen.

Für das Erzbistum Hamburg untersuchen derzeit Psychologinnen Missbrauchsfälle in der Region Mecklenburg. Ziel ist unter anderem, die individuellen Erfahrungen der Betroffenen zu dokumentieren. Darüber hinaus sollen die Forscherinnen das Geschehen in die damaligen kirchlich-institutionellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einordnen.

Gemeinsame Erkenntnisse aller Gutachten

Trotz der unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen deuten die Ergebnisse der bisher veröffentlichten Studien in dieselbe Richtung: Früheren und heutigen Funktionsträgern ging es oft mehr um den Schutz der Täter als der Betroffenen, Verantwortlichkeit waren nicht klar geregelt, die Aktenführung war lückenhaft.

Ähnliche Erkenntnisse gibt es auch schon für das Erzbistum München und Freising. Dort hatte die Kanzlei WSW bereits 2010 Personalakten gesichtet, aber nur eine Kurzfassung der Ergebnisse publiziert - ohne Namensnennungen. Das soll bei der nun geplanten Präsentation anders sein. (Michael Althaus/KNA)

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