Keine Ausnahme für digitale Supermärkte

KAB erhält Rückenwind beim Sonntagschutz

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat den Rufen nach Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsschutz eine klare Abfuhr erteilt. Auch unbemannte Läden bleiben am Sonntag geschlossen.

Die KAB setzt sich für den Sonntagsschutz ein. © blende11.photo - stock.adobe.com

München – Auch für digitale Kleinstsupermärkte soll an Sonn- und Feiertagen nach Ansicht der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) in Bayern der Sonntagsschutz gelten. Der Sonntag dürfe kein Tag des Konsums werden und keine Sonntagsarbeit durch die Hintertür stattfinden, etwa durch Auffüllen der unbemannten Läden, die an Werktagen 24 Stunden lang für die Kundschaft offenstehen.

Klares Bekenntnis zum Arbeitnehmerschutz

Rückenwind in der Sache gibt es nun von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wie der Verband am Montag in München mitteilte. Nachdem der KAB-Landesvorstand den Minister in einem Brief gebeten hatte, Rufen nach einer Ausnahmegenehmigung nicht nachzugeben, sei dieser Tage die Antwort gekommen. So habe sich Herrmann klar gegen die Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten an Sonn- und Feiertagen ausgesprochen. Er habe zudem deutlich gemacht, dass es keine Absicht gebe, Lockerungen vorzunehmen.

"Mit diesem Schreiben hat nach dem Sozialministerium auch Innenminister Herrmann ein klares Bekenntnis zum Arbeitnehmerschutz abgelegt", erklärte Peter Ziegler, Landesvorsitzender der KAB Bayern. Weiter gehe aus dem Schreiben hervor, dass der Spielraum für Gemeinden, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, eng begrenzt sei.

Abweichung vom Feiertagsgesetz

Nach den Worten von Herrmann rechtfertigen wirtschaftliche Interessen eines Supermarktbetreibers oder das bloße Interesse der Bevölkerung, Einkäufe von Waren des alltäglichen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen erledigen zu können, keine Befreiung. Auch Reinigungs- oder Auffüllarbeiten seien unzulässig. Gemeinden könnten aus wichtigen Gründen im Einzelfall nur dann Befreiungen erteilen, wenn "ein gewichtiges und schutzwürdiges öffentliches oder privates Interesse" eine Abweichung vom Feiertagsgesetz rechtfertige.

Die KAB ist ein kirchlicher Sozial- und Berufsverband. In Bayern gehören ihm eigenen Angaben zufolge insgesamt rund 25.000 Mitglieder an.

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