Zur Grundsatzerklärung des Vatikan

Deutsche Bischöfe: Erlaubnis für Homosexuellen-Segnung wichtig

Für viele Menschen überraschend hat der Vatikan am Montag eine generelle Erlaubnis für die Segnung homosexueller Paare erteilt. Die deutschen Bischöfe begrüßen das Dokument - zeigen aber auch klar seine Grenzen auf.

Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares in der Münchner Kirche St. Benedikt 2021. © SMB/Bierl

Die vatikanische Erlaubnis für die Segnung homosexueller Paare ist aus Sicht der deutschen Bischöfe zu begrüßen. Das Dokument nehme sich "in pastoraler Perspektive und in einer theologisch maßvollen und unaufgeregten Sprache" einer wichtigen Fragestellung an, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, am Montag. "Hier wird ein pastoraler Handlungsspielraum umschrieben, der eine verantwortungsvolle kirchliche Praxis verdeutlicht."

"Schatz für die Vielfalt von Lebensmodellen gehoben"

Durch die Segnungserlaubnis könne die Kirche künftig auf Paare eingehen, "die um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht nach den Normen der Kirche leben", so Bätzing. "Es ist gut, dass nun dieser Schatz für die Vielfalt von Lebensmodellen gehoben wird." Der Vatikan ziehe damit "eine klare Linie zwischen der unverbrüchlichen Treue gegenüber der Lehre der Kirche und den pastoralen Erfordernissen einer kirchlichen Praxis, die den Menschen nahe sein möchte".

Klare Abgrenzung zur sakramentalen Ehe

Gleichzeitig betonte der Bischof, dass die Erklärung eine genaue Abgrenzung zwischen der sakramentalen Ehe nach katholischer Lehre und der Segnung ziehe. "Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert", erklärte Bätzing.

Die Grundsatzerklärung der vatikanischen Glaubensbehörde mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) erlaubt es katholischen Priestern nunmehr, unverheiratete und homosexuelle Paare zu segnen. Dabei müsse aber eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, heißt es in dem Dokument, das die vatikanische Glaubensbehörde am Montag mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus veröffentlicht hatte. (kna)

Münchner Kirchenradio

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