Münchner Presseclub

Marx für breit angelegte Missbrauchsbekämpfung

Im Gespräch im Münchner Presseclub ermutigte der Erzbischof mehr staatliches Engagement in der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und forderte dazu auf, sie nicht nur auf die Kirche zu beschränken. Außerdem nahm er Stellung zur geplanten Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen.

Kardinal weist bei Besuch des Münchner Presseclubs Kritik zurück. © IMAGO / Lindenthaler

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx ist grundsätzlich offen für eine unabhängige Ombudsstelle für Betroffene von Missbrauch. Der Staat könne gerne etwas tun, sagte Marx am Montag im Münchner Presseclub. Doch wenn der Staat eine solche Stelle einrichten sollte, dann nicht nur für die Kirche, "sondern für alle". Hintergrund ist ein Vorstoß von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Der Kardinal zeigte sich zugleich  überrascht. Denn jüngst habe es ein Kabinettsgespräch von zwei Stunden zwischen Kirche und Regierung über die Thematik gegeben. Deshalb hätte er erwartet, "das man uns auch mal fragt".

Er sei sehr dafür, dass sich der Staat noch intensiver engagiere, sagte Marx. Aber dann müsse er das ganze Feld in den Blick nehmen und nicht nur die Fälle in der Kirche. Er wisse keinen anderen Bereich, "wo nur annähernd das unternommen wurde, was wir bis jetzt gemacht haben". Er wisse nicht, wie man auf die Münchner Erzdiözese bezogen sagen könne, die Kirche könne es nicht und mache nichts: "Das ist unglaublich." Dabei verwies der Kardinal auf die Einrichtung des Betroffenenbeirats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Der Staat könne ja die Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen evaluieren, schlug Marx vor. Das fände er sehr gut. Aber zu sagen, die Kirche tue nichts, stimme einfach nicht.

Marx zu Staatsleistungen: "nach Recht und Gesetz" ablösen

In dem traditionellen vorweihnachtlichen Austausch mit Journalistinnen und Journalisten wehrte sich Kardinal Marx zudem gegen Vorwürfe, die Kirche stelle im Zusammenhang mit den geplanten Ablösungen von Staatsleistungen überzogene Forderungen. Hier gehe es nicht darum, dass die Kirche Geld verlange, sondern dass der Staat die rechtlich verpflichtenden Leistungen ablösen wolle. Diese Tatsache werde oft völlig verdreht. Die katholische Kirche sei für eine entsprechende Regelung offen, "aber es muss nach Recht und Gesetz gehen".

Schon seit Jahrzehnten werde diese Diskussion immer wieder geführt, erinnerte Marx. Die Länderregierungen hätten daran nicht so sehr Interesse gehabt, weil es um hohe Summen für sie gegangen wäre. Viele seien deshalb der Meinung gewesen, es lieber zu lassen. Die Ampelregierung wolle die Sache aber nun mit einem Bundesgesetz lösen. Inwieweit man den Ländern Spielraum lasse, bleibe abzuwarten. Die Verhandlungen liefen.

Staatsleistungen haben historischen Grund

"Hoffentlich gibt es eine gute Einigung", erklärte Marx. Denn die Kirchen könnten auf die Zuwendungen nicht einfach verzichten. Als der Staat 1803 der Kirche die landwirtschaftlichen Pfründe genommen habe, sei ihr für Jahrhunderte die finanzielle Grundlage entzogen worden. Deshalb habe der Staat dies mit seinen Leistungen ausgeglichen.

Die Staatsleistungen gehen zumeist auf das Jahr 1803 zurück, als Kirchengüter enteignet wurden. Sie umfassen Geld- oder Sachmittel, in manchen Fällen aber auch die Übernahme der Besoldung von Bischöfen, Domherren und Zuschüssen zu Pfarrergehältern. Der Auftrag zur Ablösung ist schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben. 1949 wurde er ins Grundgesetz übernommen und ist bis heute offen. Die Grundsätze hierfür muss die Bundesebene festlegen. In der vergangenen Legislaturperiode legten Grüne, Linke und FDP dazu bereits einen Gesetzentwurf vor, für den sich aber keine Mehrheit im Bundestag fand. (KNA)

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