Lockerung der Corona-Maßnahmen

In Bayerns Gottesdiensten darf wieder gesungen werden

Lange musste darauf verzichtet werden, jetzt ist der Gemeindegesang im Gottesdienst wieder möglich. Auch bei den Teilnehmerzahlen für kirchliche Feiern gibt es Änderungen.

Mit Maske darf im Gottesdienst wieder gesungen werden. © lagom - stock.adobe.com

München – Von Montag an darf bei Gottesdiensten in Bayern wieder gesungen werden. Voraussetzung sind weiter FFP2-Masken und eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100. Derzeit liegen alle Kreise im Freistaat unter dieser Marke. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz.

Angepasste Teilnehmerzahlen

Auch bei Beerdigungen, Trauungen und Hochzeiten greifen ab Montag Lockerungen. Demnach dürfen sich bei einer Inzidenz von unter 50 draußen bis zu 100, in Innenräumen bis zu 50 Personen treffen. Dazu kommen Geimpfte und Genesene. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, halbieren sich die Teilnehmerzahlen. Außerdem ist ein negativer Test für diejenigen nötig, die noch nicht vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind. (kna)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Corona - Pandemie

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