Erzbistum München und Freising

Zuständigkeiten in Münchner Seelsorgeregionen neu geregelt

Kardinal Reinhard Marx hat die Seelsorgsregionen neu zu geordnet: So sind die Zuständigkeiten nun aufgeteilt.

Generalvikar Klingan, Weihbischof Bischof und Weißbischof Rupert Graf zu Stolberg sind für die drei Seelsorgeregionen zuständig. (v.l.n.r.) © Kiderle/ EOM / Lennart Preiss

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat die Zuständigkeiten für die drei Seelsorgeregionen des Erzbistums neu geregelt. Ab 9. April 2023 wechselt Weihbischof Wolfgang Bischof (62) von der Region Süd nach Nord. Dort folgt er auf Weihbischof Bernhard Haßlberger (76), der in den Ruhestand geht. Weihbischof Rupert Graf zu Stolberg (52), derzeit zuständig für die Region München, übernimmt die Aufgabe in der Region Süd. Für die Region München wird bis auf Weiteres der Generalvikar des Erzbischofs, Christoph Klingan (45), die entsprechende Verantwortung mit wahrnehmen.

Die Bischofsvikare sind regional zuständig für die Planung der Seelsorge, für Visitationen und die Spendung der Firmung. Wie die Pressestelle des Ordinariats am Mittwoch weiter mitteilte, sollen in nächster Zeit auch die Dekanate neu zugeschnitten werden. Die 747 Pfarreien des Erzbistums sind derzeit in 40 Dekanaten zusammengefasst. In der Erzdiözese leben aktuell rund 1,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken. (kna)

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