Untersuchung im Münchner Erzbistum

Gutachten zu Umgang mit Missbrauch erwartet

Schon im Januar werden die Nachrichten zur katholischen Kirche wieder vom Thema Missbrauch bestimmt. Denn wenn das Münchner Missbrauchsgutachten veröffentlicht wird, geht es auch um Joseph Ratzinger.

In dem Gutachten soll es um die Frage gehen: Wer hat wann über sexuellen Missbrauch was gewusst und wie gehandelt oder eben nicht? © imago images/Christian Ohde

München – In der dritten Kalenderwoche des neuen Jahres wird nicht nur das katholische Deutschland nach München blicken. Selbst in Rom dürften so mancher Prälat, Kardinal und auch der emeritierte Papst Benedikt XVI. großes Interesse an den Ergebnissen haben, die Anwälte der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in knapp zwei Jahren Recherche herausgefunden haben. Im Kern geht es dabei um die Frage: Wer hat wann über sexuellen Missbrauch was gewusst und wie gehandelt oder eben nicht? Beleuchtet wird der Zeitraum von 1945 bis 2019.

Das Münchner Gutachten ist nicht das erste dieser Art, das in Deutschland vorgestellt wird. Allein die Kanzlei selbst hat schon eines für das Bistum Aachen und das Erzbistum Köln erstellt. Das erste wurde veröffentlicht, das andere nicht. Das neueste dürfte jedoch das brisanteste sein. Denn anders als im Erzbistum Köln leben im Falle München noch drei der höchsten Verantwortlichen: Kardinal Joseph Ratzinger (der spätere Papst Benedikt XVI.), Kardinal Friedrich Wetter und Kardinal Reinhard Marx.

Fall des Priesters H. im Fokus

Dass sich das Interesse der Öffentlichkeit vor allem auf die knapp fünfjährige Münchner Amtszeit von Joseph Ratzinger richtet, ist keine Überraschung. Denn schon zu Beginn des Missbrauchsskandals im Jahr 2010 stand die Person des damals amtierenden Papstes im Fokus. Selbst die "New York Times" berichtete ausführlich. Konkret geht es dabei um den Umgang mit einem Priester, dem besonders viele Taten zugeschrieben werden.

Peter H. kam 1980 aus dem Bistum Essen, um in Bayern eine Therapie zu machen, nachdem er bereits als Kaplan übergriffig geworden war. Doch kurze Zeit nach seinem Wechsel an die Isar wurde er erneut in der Seelsorge eingesetzt - und erneut übergriffig. Insgesamt 29 Betroffene sind in München und Essen mittlerweile aktenkundig. Es könnten durchaus noch mehr sein, heißt es. Selbst als H. 1986 vom Amtsgericht Ebersberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, hielt das die Verantwortlichen nicht davon ab, ihn wieder in einer Pfarrgemeinde einzusetzen.

Generalvikar übernahm alleinige Verantwortung

Erst im Jahr 2010 wurde er aus der Seelsorge abgezogen. Heute lebt er unter Auflagen im Bistum Essen. Diese würden auch kontinuierlich kontrolliert, heißt es dort. Außerdem laufe ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Geistlichen, das kurz vor dem Abschluss stehe, so die dortige Pressestelle.

Spannend an dem Fall ist, ob das neue Gutachten jene Aussage stützt, mit der das Erzbistum im Jahr 2010 den 1980 amtierenden Generalvikar Gerhard Gruber zitierte. Dieser übernahm demnach die alleinige Verantwortung dafür, dass H. schon unter Erzbischof Ratzinger wieder als Seelsorger arbeiten durfte. Der 2010 amtierende Papst Benedikt XVI. war damit entlastet. Zweifel an dieser Version sind aber nie verstummt.

Vorwürfe gegen Kanzlei

Ebensolche werden auch an der Kanzlei WSW selbst laut. So warf der Kölner Rechtsanwalt Carsten Brennecke den Kollegen in München vor, Probleme mit äußerungsrechtlichen Standards, insbesondere der Anhörung der Verantwortlichen, zu haben. Unter anderem wegen dieses Vorwurfs entschied sich Kardinal Rainer Maria Woelki im Frühjahr 2020, das ebenfalls bei WSW beauftragte Gutachten zu den Vorgängen in Köln nicht veröffentlichen zu lassen. Einer der Berater des Erzbistums in dieser Frage war Brennecke.

Ein weiterer Vorwurf des Juristen ist, dass WSW als "Hauskanzlei" des Ordinariats in München nicht unabhängig sei. Es ist kein Geheimnis, dass die Juristen aus dem Stadtteil Lehel immer wieder für das Erzbistum München und Freising tätig sind. So hatte Marion Westpfahl im Jahr 2010 das erste Missbrauchsgutachten in einem deutschen Bistum überhaupt verantwortet. Nach dem Aktenstudium bescheinigte sie darin den Klerikern den rücksichtslosen Schutz des eigenen Standes, und der auftraggebenden Erzdiözese "unbedingten Aufklärungswillen".

Personelle Konsequenzen denkbar

Ihre Ergebnisse, zusammengefasst in einem dicken roten Buch, wurden jedoch nie komplett veröffentlicht. Dabei wurde auf den Datenschutz verwiesen. Solche Vorbehalte sollen für das neue Gutachten nicht gelten. Die Veröffentlichung liege allein in den Händen der Anwälte, heißt es dazu aus dem Ordinariat. Einfluss nehme man keinen. Auch Kardinal Marx wird es erst mit der Veröffentlichung zu sehen bekommen. Das zumindest wird die Kanzlei WSW nicht müde zu betonen.

Auch wenn noch niemand weiß, zu welchen Schlüssen die Juristen kommen: Personelle Folgen sind durchaus denkbar. Kardinal Marx wollte schon im Frühsommer vergangenen Jahres sein Amt niederlegen, um so Verantwortung zu übernehmen, explizit auch für mögliche Fehler seiner Vorgänger. Papst Franziskus verwehrte ihm das, Marx hat aber nicht ausgeschlossen, ihn erneut darum zu bitten. Sicher ist jedenfalls schon jetzt: Die Ergebnisse haben das Potenzial für internationale Schlagzeilen. (Christian Wölfel/kna)

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