Bonn –Die Triage ist in der Corona-Krise nach den Worten der Deutschen Bischofskonferenz als letztes Mittel erlaubt. "Im Fall einer unüberbrückbaren Kluft von medizinischen Ressourcen und Behandlungsbedarf in Folge einer pandemischen Überlastung des Gesundheitssystems" sei sie "im Sinn einer Ultima Ratio zulässig, gerechtfertigt und sogar geboten", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten "Argumentationsskizze" des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn. Dafür müssten aber "strenge Rahmensetzungen" gelten.
Bei der sogenannten Triage gilt es zu entscheiden, welche Patienten weiterbehandelt werden, wenn die Ressourcen nicht für alle Notfälle reichen. Bei der Conora-Pandemie gilt dies vor allem für die Zuweisung von Beatmungsplätzen. Dies war bereits in Italien, Spanien und Frankreich der Fall. Die Triage ist problematisch, weil sie zumeist eine Entscheidung über Leben und Tod einschließt und das Prinzip der Gleichbehandlung aller Patienten außer Kraft setzt.
Nur medizinische Aspekte berücksichtigen
Das Schreiben betont deshalb, dass im Vorfeld alle alternativen Möglichkeiten auszuschöpfen seien. Das gelte besonders für die staatlich verantwortete Vorsorge, die darauf ausgerichtet sein müsse, Triage-Situationen zu vermeiden.
Als Entscheidungskriterien der Triage kommen laut Bischofskonferenz "ausschließlich medizinische Aspekte in Betracht, insbesondere aber die Behandlungsbedürftigkeit und die Prognose, die sorgfältig individuell abgewogen werden müssen". Unethisch und abzulehnen seien äußere Kriterien wie etwa "das Lebensalter oder das Geschlecht, insbesondere soziale Kriterien wie Stellung, Bekanntheitsgrad, ökonomische Aspekte oder auch 'Systemrelevanz'".