Vorwurf gegen emeretierten Papst

Bericht: Missbrauchsbetroffener verklagt Benedikt XVI.

Joseph Ratzinger muss sich vielleicht bald vor einem weltlichen Gericht verantworten. Zu seiner Zeit als Münchner Erzbischof soll er von den früheren sexuellen Übergriffen des ehemaligen Priesters Peter H. gewusst haben und diesen trotzdem zur Gemeindearbeit eingesetzt haben.

Ein Missbrauchsbetroffener verklagt Benedikt XVI. © © imago images/ZUMA Press imago images/ZUMA Press

München/Berlin – Einem Medienbericht zufolge hat ein Betroffener von Missbrauch mehrere hochrangige Kirchenmänner verklagt, darunter auch den früheren Papst Benedikt XVI. Mithilfe einer Feststellungsklage wolle er deren Mitschuld im Missbrauchsskandal feststellen lassen, berichten "Correctiv", "Die Zeit" und der Bayerische Rundfunk (BR) am Mittwoch.

Der Berliner Anwalt Andreas Schulz habe diese Klage beim Landgericht Traunstein eingereicht. Dieser juristische Schritt könne aber nur Erfolg haben, wenn die Kirche und deren beklagte Vertreter darauf verzichteten, sich auf die Verjährung des Falles zu berufen. Dies habe bisher nur der frühere Münchner Erzbischof, Kardinal Friedrich Wetter, getan.

Weltliches Gericht soll Schuld feststellen

In dem konkreten Fall geht es um den Missbrauch eines Jungen durch den früheren Priester Peter H. Sein Mandant wolle erreichen, dass ein weltliches Gericht feststelle, dass Benedikt XVI. dem Betroffenen den Schaden ersetzen müsse, berichten die Medien und berufen sich dabei auf die 69-seitige Klageschrift des Anwalts.

In seiner Münchner Zeit habe Erzbischof Joseph Ratzinger, der spätere Papst, "verantwortlich zugestimmt", den Geistlichen H. wieder in der Gemeindearbeit einzusetzen, obwohl dem Erzbistum München und Freising die sexuellen Übergriffe durch H. bekannt gewesen seien, heiße es in der Anklage weiter.

Der emeritierte Papst hatte dies stets bestritten und auch, dass er an der Entscheidung zur erneuten Einsetzung des aus Essen nach München gewechselten Geistlichen beteiligt gewesen sei.

Mitverantwortung der Kirchenoberen

In der Klage stütze sich der Anwalt auf ein außergerichtliches Dekret zum Fall H. aus dem Jahr 2016 und auf die Münchner Missbrauchsstudie aus dem Jahr 2022. In ersterem sei von einer Pflichtverletzung der damals Verantwortlichen die Rede gewesen. Auch das Münchner Missbrauchsgutachten habe eine Mitverantwortung der Kirchenoberen des Erzbistums festgestellt.

Neben Ratzinger und Wetter sind dem Bericht zufolge auch der Täter selbst sowie die Erzdiözese München und Freising von der Klage betroffen. Außer Wetter habe sich bisher niemand dazu geäußert. Das Erzbistum selbst habe sich zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren nicht äußern wollen.

Fall des Peter H.

Peter H. wurde in den 1970er Jahren im Bistum Essen übergriffig. Er wurde zu einer Therapie nach München geschickt. Diesem Schritt stimmte auch der damalige Erzbischof Joseph Ratzinger zu. Kurz darauf wurde H. wieder in der Gemeindeseelsorge eingesetzt. 1986 wurde er wegen Missbrauchs mehrerer Jungen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Trotzdem wurde er erneut in der Pfarrseelsorge eingesetzt und erst 2010 von seinen Ämtern entbunden.

2020 beorderte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck H. von Bayern nach Essen zurück, wo er ihn engmaschig kontrollieren ließ, um weitere Taten zu verhindern. Mitte Juni wurde bekannt, dass der Geistliche aus dem Klerikerstand entlassen wurde. Den Schritt hatte er selbst beantragt, nachdem der Vatikan ihn per Rechtsbelehrung im Zuge eines kirchenrechtlichen Verfahrens über diese Möglichkeit informierte, wie es damals hieß. Das Bistum Essen äußerte Bedenken gegen diesen Schritt, weil so keine Kontrolle mehr möglich sei. (kna)

Münchner Kirchenradio

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